Healthcare M&A

Investitionen im Gesundheits- und Chemiesektor sind für strategische Investoren wie auch für Finanzinvestoren anhaltend attraktiv. M&A-Projekte im Pharma- und Medizinproduktebereich wie auch im Bereich von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Medizinischen Versorgungszentren oder sonstigen Unternehmen der Gesundheitswirtschaft und der chemischen Industrie bedürfen jedoch aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Regulierung einer besonders sorgfältigen Vorbereitung, Prüfung und Umsetzung. Die rechtlichen Besonderheiten wirken sich dabei regelmäßig auf die Due Diligence und die Vertragsgestaltung ebenso aus wie auf die Strukturierung und den Vollzug einer Transaktion, insbesondere bei Asset Deals im Bereich von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Dienstleistern im Gesundheitswesen wie Laborketten.

Aufgrund unserer Spezialisierung auf M&A-Projekte im Gesundheitswesen und unseres langen, in einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei erworbenen Track Records in diesem Bereich sind wir in der Lage, die sektorspezifischen Problemstellungen zu identifizieren, zu beurteilen und einer sachgerechten, pragmatischen Lösung im Rahmen eines Projektes zuzuführen.

Im Bereich Life Sciences und Healthcare M&A beraten wir neben Pharma- und Medizinprodukteunternehmen sowie anderen Unternehmen der Gesundheitswirtschaft auch Finanzinvestoren und andere Rechtsanwaltskanzleien ohne entsprechende Sektorexpertise oder deutsche Niederlassung. Unser Beratungsangebot umfasst dabei insbesondere:

Due Diligence

  • Planung und Durchführung der Due Diligence in Bezug auf sektorspezifische Themen wie etwa Zulassungen, Zertifizierungen, Genehmigungen, regulatorische und handelsrechtliche Verträge
  • Planung und Durchführung der Due Diligence im Bereich Healthcare und Business Compliance, einschließlich der Durchführung von Management-Interviews
  • Erstellen von Due Diligence Reports in deutscher und englischer Sprache auf Basis internationaler Standards
  • Beratung zur Strukturierung der Transaktion unter Berücksichtigung regulatorischer Besonderheiten
  • Umfassende Koordinierung der Due Diligence oder Zuliefern sektorspezifischer Inhalte, etwa für Finanzinvestoren oder andere Rechtsanwaltskanzleien ohne entsprechende Sektor-Expertise oder deutsche Niederlassung

Transaktionen

  • Planung und Begleitung der Durchführung und Implementierung von kleinen bis mittelgroßen M&A-Projekten im Gesundheitssektor, vom klassischen Unternehmenskauf bis zum Auktionsverfahren oder Lizenz-Deal, in Kooperation mit Corporate-Kanzleien
  • Unterstützung bei dem Erstellen und Verhandeln der umfassenden vertraglichen Dokumentation, etwa dem Kaufvertrag, mit Blick auf regulatorische Aspekte
  • Erstellen und Verhandeln wichtiger Nebenverträge mit regulatorischem Einschlag, wie Lohnherstellungs-, Vertriebs- oder Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Koordinierung mit anderen Rechtsbereichen und Ländern
  • Umfassende Betreuung von Mandanten oder punktuelle Unterstützung, etwa bei sektorspezifischen Verträgen

Restrukturierungen

  • Beratung unter und zur Berücksichtigung regulatorischer Besonderheiten im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, etwa in Bezug auf Genehmigungen und Kennzeichnungspflichten
  • Planung und Umsetzung entsprechender gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen in Kooperation mit Corporate-Kanzleien

Finanzierungen/Kapitalmarktprojekte

  • Unterstützung von Banken, Investoren oder Kanzleien bei der Due Diligence und Erstellung gesundheitsspezifischer Module für Prospekte, Reports und sonstige Berichte im Rahmen von Kapitalmarktprojekten (IPOs, Bonds etc.) oder sonstigen Finanzierungen

Einrichtungen des Gesundheitswesens

Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder Medizinische Versorgungszentren stehen zwischen den hohen rechtlichen Anforderungen auf der einen Seite und dem Erfordernis, als vollwertige Wirtschaftsunternehmen ökonomisch erfolgreich zu sein. Im Laufe der letzten zehn Jahre sind die rechtlichen Ansprüche an diese Unternehmen immens gestiegen, Verstöße gegen diese Anforderungen können drastische Folgen haben.

Wir haben weitreichende Erfahrung in der Beratung bei dem Erwerb von Gesundheitseinrichtungen in allen regulatorischen und sozialrechtlichen Fragestellungen, auch sektorübergreifend, und sind spezialisiert auf die Prüfung und Umsetzung der rechtlichen Besonderheiten von Gesundheitseinrichtungen im Rahmen von M&A-Projekten.

Unsere Beratung umfasst insbesondere die Prüfung von und Beratung zu:

  • Unterstützung bei dem Zugang zum jeweiligen Markt (z. B. Aufnahme in den Krankenhausplan, Abschluss von Versorgungsverträgen im Reha- und Pflegeheimbereich, Verfahren vor Zulassungsgremien)
  • Sozialrechtliche Fragestellungen (z. B. rechtliche Unterstützung bei Fragen zu DRG, Abschluss von Vergütungsvereinbarungen, Abrechnung innovativer Produkte gegenüber Kostenträgern)
  • Compliance-Fragestellungen (z. B. Zuweisermanagement in den Einrichtungen, Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten, Erstellung und Prüfung von passgenauen Musterverträgen mit Kooperationspartnern und Erstellung einrichtungseigener Richtlinien zum Umgang mit Compliance-Fragestellungen)
  • Strukturierung und regulatorische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, MVZs und anderen Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft (wie Übertragung von Kassenarztsitzen)