Gesundheitseinrichtungen
Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheim oder Medizinische Versorgungszentren stehen zwischen den hohen rechtlichen Anforderungen auf der einen Seite und dem Erfordernis, als vollwertige Wirtschaftsunternehmen ökonomisch erfolgreich zu sein. Im Laufe der letzten zehn Jahre sind die rechtlichen Ansprüche an diese Unternehmen immens gestiegen, Verstöße gegen diese Anforderungen können drastische Folgen haben.
Wir haben weitreichende Erfahrung in der Beratung von Gesundheitseinrichtungen in allen regulatorischen und sozialrechtlichen Fragestellungen, auch sektorübergreifend. Darüber hinaus sind wir spezialisiert auf die Prüfung und Umsetzung der rechtlichen Besonderheiten von Gesundheitseinrichtungen im Rahmen von M&A-Projekten.
Unsere Beratung umfasst insbesondere
- Unterstützung bei dem Zugang zum jeweiligen Markt (z. B. Aufnahme in den Krankenhausplan, Abschluss von Versorgungsverträgen im Reha- und Pflegeheimbereich, Verfahren vor Zulassungsgremien)
- Sozialrechtliche Fragestellungen (z. B. Rechtliche Unterstützung bei Fragen zu DRG, Abschluss von Vergütungsvereinbarungen, Abrechnung innovativer Produkte gegenüber Kostenträgern)
- Compliance-Fragestellungen (z. B. Zuweisermanagement in den Einrichtungen, Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten, Erstellung und Prüfung von passgenauen Musterverträgen mit Kooperationspartnern und Erstellung einrichtungseigener Richtlinien zum Umgang mit Compliance-Fragestellungen)
- Strukturierung und regulatorische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, MVZs und anderen Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft