Vertragsgestaltung
Das Erstellen und Verhandeln erstklassiger wirtschaftsrechtlicher Verträge in deutscher wie in englischer Sprache ist eine Herausforderung. Umso komplexer ist es, wenn dabei gesundheitsrechtliche Besonderheiten wie etwa die klare Zuweisung von regulatorischen Verantwortlichkeiten zu beachten sind, die letztlich über die Güte und vor allem die praktische Umsetzbarkeit eines Vertrages entscheiden und die zusätzlich vor Behörden Bestand haben müssen. Mit unserer in einer führenden internationalen Großkanzlei erworbenen umfangreichen Erfahrung bei der Erstellung und Verhandlung sektorspezifischer Verträge helfen wir unseren Mandanten, diese Herausforderungen zu meistern.
Wir beraten Mandanten insbesondere bei den folgenden Vertragsarten:
- Lohnherstellungs- und andere Herstellungs- und Lieferverträge
- Quality Agreements und Verantwortungsabgrenzungsverträge
- Vertriebsverträge
- Co-Marketing-, Co-Promotion- und Mitvertriebsverträge
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Lizenzverträge
- Kooperationsvereinbarungen
- Verträge über klinische Studien
- Material Transfer Agreements
- Sponsoring- und Referentenverträge