{"id":250,"date":"2016-10-21T11:01:56","date_gmt":"2016-10-21T09:01:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.novacos-law.com\/de\/?p=250"},"modified":"2016-10-21T11:01:56","modified_gmt":"2016-10-21T09:01:56","slug":"eugh-arzneimittelpreisbindung-gilt-nicht-fuer-auslaendische-versandapotheken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/2016\/eugh-arzneimittelpreisbindung-gilt-nicht-fuer-auslaendische-versandapotheken\/","title":{"rendered":"EuGH: Arzneimittelpreisbindung gilt nicht f\u00fcr ausl\u00e4ndische Versandapotheken"},"content":{"rendered":"<p>Der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) hat am 19.10.2016 entschieden, dass die deutsche Preisbindung f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einer ausl\u00e4ndischen Versandapotheke nach Deutschland versandt werden, nicht anwendbar ist (EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-148\/15).<\/p>\n<p>Der deutsche Gesetzgeber hatte bereits vor einigen Jahren entschieden, dass der Versandhandel nicht nur &#8211; wie vom EuGH zwingend vorgegeben (EuGH, Urteil vom 11.12.2003, DocMorris, Rs. C-322\/01.) &#8211; f\u00fcr nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC), sondern auch f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel zul\u00e4ssig sein soll. Der Gesetzgeber hatte allerdings in \u00a7 78 Abs. 1 Satz 4 AMG vorgesehen, dass die Arzneimittelpreisverordnung und mithin die Preisspannen und einheitlichen Abgabepreise nach \u00a7 78 Abs. 2 Satz AMG auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Versandapotheken gelten.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit dieser Regelung war seit geraumer Zeit von ausl\u00e4ndischen Versandapotheken &#8211; wie der niederl\u00e4ndischen DocMorris Apotheke &#8211; in diversen Gerichtsverfahren vor dem Hintergrund des Unionsrechts in Frage gestellt worden. Mit Urteil vom 19.10.2016 hat der EuGH nun entschieden, dass die Regelung mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist, da sie einer ausl\u00e4ndischen Versandapotheke den Marktzugang in Deutschland erschwere und nicht aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sei. Schlie\u00dflich sei der Preiswettbewerb die einzige M\u00f6glichkeit f\u00fcr ausl\u00e4ndische Versandapotheken, um mit deutschen Apotheken in Wettbewerb zu treten, da der Qualit\u00e4tswettbewerb \u00fcber zus\u00e4tzliche Dienstleistungen f\u00fcr Versandapotheken weitgehend ausgeschaltet sei.<\/p>\n<p>Anders als in Bezug auf das Fremd- und Mehrbesitzverbot (EuGH, Urteil vom 19.05.2009, Apothekerkammer des Saarlandes u.a., Rs. C-171\/07, C-172\/07) hat der EuGH insoweit das Argument, dass der deutsche niedergelassene Apotheker zus\u00e4tzliche Dienstleistungen, wie die Notdienste erbringe, nicht gelten lassen, um die Beschr\u00e4nkung des Warenverkehrs nach Art. 34 zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Die Deutsche Parkinson Vereinigung e.\u00a0V. hatte eine Kooperation mit der niederl\u00e4ndischen Versandapotheke DocMorris begr\u00fcndet, wonach den Mitgliedern des Vereins ein Bonussystem angeboten wurde, falls sie verschreibungspflichtige Arzneimittel \u00fcber die ausl\u00e4ndische Versandapotheke DocMorris beziehen. Die Zentrale zur Bek\u00e4mpfung unlauteren Wettbewerbs hatte dieses Bonussystem als Versto\u00df gegen die deutsche Regelung angesehen, die vorsieht, dass ein einheitlicher Apothekenabgabepreis f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel festgesetzt wird.<\/p>\n<p><strong>Relevanz &amp; Auswirkungen<\/strong><\/p>\n<p>Relevanz d\u00fcrfte das Urteil zun\u00e4chst f\u00fcr die deutschen Offizinapotheker haben, die sich nunmehr einem st\u00e4rkeren Preiswettbewerb auch in Bezug auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgesetzt sehen. Auch Krankenkassen k\u00f6nnten ein Interesse daran haben \u00fcber Kooperationen mit ausl\u00e4ndischen Versandapotheken neben Rabattvertr\u00e4gen \u00fcber Preisnachl\u00e4sse im generikaf\u00e4higen Markt Einsparungen zu generieren. Allerdings ist dieses Segment \u00fcber Rabattvertr\u00e4ge weitgehend abgedeckt; zudem d\u00fcrften die verhandelbaren Margen begrenzt sein, so dass ein entsprechendes Modell nur bei gr\u00f6\u00dferen Abgabenvolumina oder extrem hochpreisigen Arzneimitteln in Betracht kommt.<\/p>\n<p>Unmittelbare Auswirkungen f\u00fcr die Geltung der Arzneimittelpreisbindung nach \u00a7\u00a7 78 Abs. 2 und 3 AMG und die Arzneimittelpreisverordnung beim Vertrieb innerhalb Deutschlands d\u00fcrfte das Urteil nicht haben, da es insoweit an einem grenz\u00fcberschreitenden Sachverhalt fehlen d\u00fcrfte, der f\u00fcr die Anwendung der Warenverkehrsfreiheit zwingende Voraussetzung ist.<\/p>\n<p>Welche Folgen der Gesetzgeber aus dem Urteil des EuGH zieht, bleibt jedoch abzuwarten. Er k\u00f6nnte einerseits die Regelung des \u00a7 78 Abs. 1 Satz 4 AMG wieder streichen und damit den Weg f\u00fcr den Preiswettbewerb durch ausl\u00e4ndische Versandapotheken freimachen, so wie es der EuGH fordert. Der Gesetzgeber k\u00f6nnte jedoch auch ein Versandhandelsverbot f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel einf\u00fchren.<\/p>\n<p>Ob dies allerdings angesichts eines nunmehr seit einigen Jahren zul\u00e4ssigen Internethandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verfassungsrechtlich zul\u00e4ssig ist, erscheint fraglich. Zudem erscheint es als gut m\u00f6glich, dass der EuGH heute &#8211; fast 13 Jahre nach seinem ersten Urteil in der Sache DocMorris &#8211; ein vollst\u00e4ndiges Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als unionrechtswidrig ansehen w\u00fcrde zumal insoweit \u00e4hnliche Rechtfertigungserw\u00e4gungen anzustellen w\u00e4ren, die im vorliegenden Fall jedoch als nicht tragf\u00e4hig erachtet wurden.<\/p>\n<p>F\u00fcr weitere Informationen kontaktieren Sie gerne\u00a0<a href=\"http:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wer-wir-sind\/alexander-natz\/\">Dr. Alexander Natz<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\"><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) hat am 19.10.2016 entschieden, dass die deutsche Preisbindung f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einer ausl\u00e4ndischen Versandapotheke nach Deutschland versandt werden, nicht anwendbar ist (EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-148\/15). Der deutsche Gesetzgeber hatte bereits vor einigen Jahren entschieden, dass der Versandhandel nicht nur &#8211; wie vom EuGH zwingend vorgegeben [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-250","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-news"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/250","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=250"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/250\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=250"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=250"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.novacos-law.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=250"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}