Grundsatzerfolg beim Bundessozialgericht: NOVACOS erstreitet Klagerecht gegen AMNOG-Nutzenbewertung für Galderma Laboratorium
Düsseldorf. Die Healthcare-Boutique NOVACOS hat das Pharmaunternehmen Galderma Laboratorium GmbH erfolgreich beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertreten. In einem Klageverfahren gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss hat das BSG am 10. September 2020 (Az.: B 3 KR 11/19 R) zu Gunsten von Galderma entschieden, dass pharmazeutische Unternehmer sich auch dann gegen AMNOGNutzenbewertungen ihrer Arzneimittel gerichtlich zur Wehr setzen können, wenn sie auf Grundlage dieser Bewertung einen Erstattungsbetrag mit dem GKV-Spitzenverband vereinbaren. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sei es pharmazeutischen Unternehmern nicht zumutbar, so das BSG, Rechtsschutz gegen Nutzenbewertungen davon abhängig machen zu wollen, dass sie sich einer hierauf basierenden vertraglichen Preisfestsetzung verweigern und die Schiedsstelle anrufen.
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