Grundsatzerfolg beim Bundessozialgericht: NOVACOS erstreitet Klagerecht gegen AMNOG-Nutzenbewertung für Galderma Laboratorium
Düsseldorf. Die Healthcare-Boutique NOVACOS hat das Pharmaunternehmen Galderma Laboratorium GmbH erfolgreich beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertreten. In einem Klageverfahren gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss hat das BSG am 10. September 2020 (Az.: B 3 KR 11/19 R) zu Gunsten von Galderma entschieden, dass pharmazeutische Unternehmer sich auch dann gegen AMNOGNutzenbewertungen …