News/Publikationen

Nachfolgend finden Sie unserer Veröffentlichungen zu Fragen des Gesundheitsrechts

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NOVACOS wächst!

Zum März 2017 wird das Team von NOVACOS durch Angela Knierim als erste Associate verstärkt. Frau Knierim studierte an der Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie bei dem Landgericht Düsseldorf mit Stationen u. a. bei der Ärztekammer Nordrhein, bei Clifford Chance im Bereich Healthcare, Life Sciences & Chemicals sowie …

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NOVACOS berät DR. KADE beim Erwerb von Hexal-Produkten

Das deutsche Pharmaunternehmen DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH („DR. KADE“) übernimmt sechs Produkte der Hexal AG. Durch den Erwerb der Phytopharmaka investiert das unabhängige Pharmaunternehmen in die Zukunft. Das Geschäft mit den neuen pflanzlichen Arzneimitteln soll mittelfristig 10 Prozent des OTC-Umsatzes von DR. KADE ausmachen. Im erworbenen Portfolio enthalten sind …

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Wir sind drin: NOVACOS ins JUVE-Ranking aufgenommen!

Wir freuen uns, dass NOVACOS schon ein halbes Jahr nach Gründung in das JUVE-Ranking der besten deutschen Kanzleien im Gesundheitsrecht aufgenommen wurde (hier das Ranking).

Im neuen JUVE-Handbuch 2016/2017 wird NOVACOS bereits als rein auf das Medizinrecht spezialisierte Neugründung empfohlen. Mit ihrer „Ausrichtung hat sich die Boutique schnell …

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EuGH: Arzneimittelpreisbindung gilt nicht für ausländische Versandapotheken

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 19.10.2016 entschieden, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von einer ausländischen Versandapotheke nach Deutschland versandt werden, nicht anwendbar ist (EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-148/15).

Der deutsche Gesetzgeber hatte bereits vor einigen Jahren entschieden, dass der Versandhandel nicht nur – …

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Neuerscheinung: Der potenzielle Produktfehler nach der EuGH-Rechtsprechung (Dr. Marc Oeben)

Die Arbeit unseres Partners Dr. Marc Oeben reflektiert die Entwicklungsgeschichte des potenziellen Produktfehlers in der Rechtsprechung und Literatur, analysiert die Begründungen des EuGH und beleuchtet die Auswirkungen auf die Haftung der Medizinproduktehersteller in Deutschland. Es werden die tatsächlichen und rechtlichen Problempunkte für die forensische Praxis identifiziert und Kriterien für die …

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Schlussanträge EuGH C-219/15: Potenzielle Haftung des TÜV für fehlerhafte PIP-Brustimplantate

Mit Datum vom 15. September 2016 hat die Generalanwältin Sharpton in dem Vorlageverfahren C-219/15 betreffend einer Haftung des TÜV als Benannte Stelle für die PIP-Brustimplantate ihre Schlussanträge gestellt.

Die Generalanwältin bejaht grundsätzlich eine drittschützende Wirkung der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG. Benannte Stellen können nach Ansicht von Generalanwältin Sharpton unmittelbar gegenüber Patienten haftbar …

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