Dr. Alexander Natz

Dr. Alexander Natz berät Mandanten im Bereich des europäischen und deutschen Gesundheitsrechts mit den Schwerpunkten Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel und Kosmetika.

Er vertritt innovative Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, darunter vor allem start-ups aus dem Arzneimittel- und Biotech-Sektor, vor den Europäischen Institutionen, den nationalen Behörden und Gerichten. Dr. Natz hat besondere Erfahrung mit dem europäischen Rechtsrahmen im Hinblick auf die Gute Herstellungspraxis (GMP), das Lifecycle Management, den Vertrieb sowie die Zulassung und klinische Prüfungen von Arzneimitteln. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt sind Fragen des Market Access sowie der Preisfindung und Erstattung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland.

Seit 2010 ist Dr. Natz Geschäftsführer von EUCOPE (European Confederation of Pharmaceutical Entrepreneurs), einem in Brüssel ansässigen Verband, der mittelständische Unternehmen des Gesundheitssektors bei den EU Institutionen vertritt (siehe www.eucope.org).

Zuvor war er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sträter in Bonn tätig und von 2008 bis Anfang 2013 Leiter des Brüsseler Büros des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Vor seiner Tätigkeit bei NOVACOS war Herr Dr. Natz zudem in seiner eigenen Kanzlei Natz Rechtsanwälte in Düsseldorf tätig.

Im Rahmen seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Duke University in den USA hat Dr. Natz sich vor allem mit dem internationalen Pharmarecht befasst. Seine Promotion hat er bei dem ehemaligen Richter am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Dr. Ulrich Everling zu dem Thema “Wettbewerbsrechtliche Grenzen für Nachfragetätigkeiten gesetzlicher Krankenversicherungen im Recht der EU und der USA” verfasst.