Nahrungsergänzung & Kosmetika

Nahrungsergänzungsmittel

Lebensmittel unterliegen einer stetig strenger werdenden Regulierung auf europäischer und nationaler Ebene. Dies betrifft neben den allgemeinen Lebensmitteln insbesondere den Bereich der Nahrungsergänzungsmittel und diätischen Produkte.

Aufgrund der stofflichen Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln bzw. diätischen Produkten treten regelmäßig Fragen bei den verwendeten Nährstoffen sowie der Abgrenzung der Produkte etwa zu Arzneimitteln auf.

Auch die Kennzeichnung dieser Produkte ist im Sinne größtmöglicher Transparenz und Information der Verbraucher umfassend reguliert.

Pflichtangaben können sich z. B. aus spezialgesetzlichen Vorschriften wie der Lebensmittelinformationsverordnung, ergeben. Auch freiwillige Angaben unterliegen oftmals einem engen regulatorischen Rahmen, etwa im Bereich der gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben (Stichwort „Health Claims“).

Auch kleinere Ungenauigkeiten können dabei schwere Konsequenzen und Vertriebsverbote durch Wettbewerber oder Behörden zur Folge haben. Mit unserer umfassenden Expertise sorgen wir für eine rechtssichere Gestaltung der Verpackung und etwaiger begleitender Informationen.

Unsere Beratung im Bereich der Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel umfasst insbesondere:

  • Begleitung der Entwicklung von Nahrungsergänzungsmitteln,
  • Bewertung der Verkehrsfähigkeit der Zusammensetzung, insbesondere im Hinblick auf Nährstoffe sowie Anwendbarkeit der Novel Food Verordnung,
  • Abgrenzung zu anderen Produkten (insbesondere Arzneimitteln),
  • Herstellung nebst Verantwortungsabgrenzung und -verträgen),
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Prüfung der Werbung und Angaben (insbesondere hinsichtlich der Health Claims Verordnung),
  • Vertragsgestaltung mit Vertriebspartner und –wegen,
  • Vertretung in behördlichen Beanstandungsverfahren (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, auch in Bußgeldverfahren

Kosmetikrecht

Auch kosmetische Mittel unterliegen hinsichtlich ihrer stofflichen Zusammensetzung, der Herstellung, Kennzeichnung, Bewerbung, des Vertriebes und der Überwachung umfangreichen europäischen und nationalen Regelwerken. Die Gesetzgebung ist im Fluss und unterliegt regelmäßigen Novellierungen. Hintergrund ist auch hier die Sicherheit der Verbraucher. Daneben treten aufgrund der stofflichen Zusammensetzung Fragen bei der Abgrenzung der Produkte etwa zu Medizinprodukten oder Arzneimitteln auf.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Zusammenhang mit der Beratung bei dem Vertrieb von kosmetischen Mitteln unterstützen wir Unternehmen (verantwortliche Hersteller und Händler) insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Entwicklung eines Kosmetikproduktes,
  • Bewertung der Verkehrsfähigkeit der stofflichen Zusammensetzung,
  • Abgrenzung zu anderen Produkten, wie etwa Medizinprodukten, Arzneimitteln oder Bioziden,
  • Herstellung nebst Verantwortungsabgrenzung und -verträgen,
  • Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln und ihrer Bestandteile (z.B. Duftstoffe),
  • Prüfung der Werbung,
  • Vertragsgestaltung mit Vertriebspartnern,
  • Prüfung der Zulässigkeit von über den Grundnutzen hinausgehende Produktangaben
  • Prüfung möglicher erweiterte Produktinformationen
  • Vertretung in behördlichen Beanstandungsverfahren (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, auch in Bußgeldverfahren)