Sektorspezifische Vertragsgestaltung & Verhandlung

Das Erstellen und Verhandeln erstklassiger wirtschaftsrechtlicher Verträge in deutscher wie in englischer Sprache ist eine Herausforderung. Umso komplexer ist es, wenn dabei gesundheitsrechtliche Besonderheiten wie etwa die klare Zuweisung von regulatorischen Verantwortlichkeiten zu beachten sind, die letztlich über die Güte und vor allem die praktische Umsetzbarkeit eines Vertrages entscheiden und die zusätzlich vor Behörden Bestand haben müssen. Mit unserer in einer führenden internationalen Großkanzlei erworbenen umfangreichen Erfahrung bei der Erstellung und Verhandlung sektorspezifischer Verträge helfen wir unseren Mandanten, diese Herausforderungen zu meistern.

Wir beraten Mandanten insbesondere bei den folgenden Vertragsarten:

  • Lohnherstellungs- und andere Herstellungs- und Lieferverträge
  • Quality Agreements und Verantwortungsabgrenzungsverträge
  • Vertriebsverträge
  • Co-Marketing-, Co-Promotion- und Mitvertriebsverträge
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Lizenzverträge
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Verträge über klinische Studien
  • Material Transfer Agreements
  • Sponsoring- und Referentenverträge
  • Alle Arten sonstiger Verträge mit Relevanz im Life Sciences-Bereich

Nach Absprache übernehmen wir für Mandaten auch die kontinuierliche Betreuung und Abwicklung bestimmter Vertragstypen im operativen Geschäft, von dem Erstellen relevanter Vorlagen bis hin zur Verhandlung mit Vertragspartnern. Umfangreiche Erfahrungen hierbei haben wir unter anderem in den Bereichen klinische Forschung sowie sonstige Zusammenarbeit mit Fachkreisangehörigen (z. B. Berater-, Referenten-, Sponsoringverträge).